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   OLG Stuttgart, 15.09.1997 - 5 U 99/97   

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https://dejure.org/1997,5683
OLG Stuttgart, 15.09.1997 - 5 U 99/97 (https://dejure.org/1997,5683)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.09.1997 - 5 U 99/97 (https://dejure.org/1997,5683)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. September 1997 - 5 U 99/97 (https://dejure.org/1997,5683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugänglichkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen; Ausschließlichkeit des Gerichtsstandes; Anwendung der Unklarheitenregel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtsstandsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 683
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Karlsruhe, 31.10.2022 - 10 O 129/22

    Auslegung und Transparenzkontrolle von unklaren Gerichtsstandsvereinbarungen in

    Dabei wird bei der Vereinbarung eines Gerichtsstandes am Sitz des Verwenders häufig angenommen, dieser wolle alle Prozesse an diesem Gerichtsstand konzentrieren, sodass dieser als ausschließlich anzusehen sei (für Bauverträge etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 15. September 1997 - 5 U 99/97 -, juris; BeckRS 1997, 30892254; BayObLG, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 AR 78/20 -, Rn. 38, 41, juris; zur Billigung einer entsprechenden Auslegung als jedenfalls möglich vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1993 - X ARZ 340/93 -, Rn. 4, juris; BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08 -, Rn. 10, juris; für die internationale Zuständigkeit außerhalb des Anwendungsbereichs der EuGVVO bei gleichzeitiger Rechtswahl zuletzt BGH, Urteil vom 17. Oktober 2019 - III ZR 42/19 -, BGHZ 223, 269-290, Rn. 39 f.).
  • OLG Naumburg, 02.02.2010 - 1 AR 39/09

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Entfallende Bindungswirkung einer

    Jedoch wird auch diese Ansicht in der Rechtsprechung vertreten (vgl. OLG Stuttgart, BauR 1999, 683 f.).
  • LG Dessau-Roßlau, 05.12.2007 - 2 O 807/07

    Verfahrensrecht - Streitigkeiten mit öffentlichem Auftraggeber: Welches Gericht?

    Denn zum einen dürfte § 18 Nr. 1 VOB/B einen ausschließlichen Gerichtsstand begründen (so LG Magdeburg BauR 2000, 925 f.; s. auch OLG Stuttgart BauR 1999, 683 f.).
  • LG Dessau-Roßlau, 18.03.2011 - 2 O 61/09

    Bauvertrag: Vertragsschluss nach verspätetem Zuschlag; Schadensersatz nach

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (Beschluss vom 05. Dezember 2007 zum Aktenzeichen 2 O 807/07, sowie etwa 2 O 365/10) sowie der überwiegenden Meinung begründet § 18 Nr. 1 VOB/B einen ausschließlichen Gerichtsstand (so u. a. LG Magdeburg BauR 2000, 925 f.; OLG Stuttgart BauR 1999, 683 f.; Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 17. Aufl., § 18 VOB Rdn. 42 m. w. N.), an den nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer und der überwiegenden Meinung auch der Auftraggeber gebunden ist (dazu Ingenstau/Korbion, a. a. O.).
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